Verlegte Wahlbenachrichtigung?
Ausweis genügt im Wahllokal.
Richtigstellungen zur „Präsentation Sonderlandeplatz“
der Hansestadt Lüneburg
Der Unterschied zwischen politischen Behauptungen und nachweisbaren Fakten.
Gründe des Rates
(Beschluss 29.08.2019 – 26 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)
Behauptung:
• Bei Verlängerung des Pachtvertrages durch den Rat am 01.10.2014
– Klare Aussage: Keine Verlängerung 2019
Richtigstellung:
Im Jahr 2014 ging der Rat davon aus, dass die Bundeswehr die TKK räumen würde und so eine große Beplanung mit dem Flugplatzgelände und Gebieten östlich der TKK möglich wäre. Die Bundeswehr verbleibt aber in Lüneburg. Es liegt eine völlig andere Ausgangslage vor!
Behauptung:
1. Sicherheitslage verändert Interessenabwägung Hagen, Kaltenmoor, Hanseviertel: Kitas, Krippen, Schulen
Richtigstellung:
Die Sicherheitslage hat sich in keinster Form verändert, die An- und Abflugrouten sind seit jeher gleich.
Behauptung:
2. Lärmbelastung für die Anwohner/innen
Richtigstellung:
Die Lärmbelästigung ist nachweislich gering und wird sogar immer weniger.
Behauptung:
3. Kein Bedarf für Wirtschaft / Tourismus
Richtigstellung:
IHK Lüneburg und Landkreis sehen das ganz anders und 1.100 Anflüge aufgrund Gewerbe und Tourismus im Jahr 2019 belegen den Bedarf.
Auszug IHK Lüneburg-Wolfsburg, Netze der Zukunft:
[…] die Luftlandeplätze […] Lüneburg und Uelzen-Barnsen stehen für den regionalen Luftverkehr zur Verfügung. Diese Luftverkehrsplätze sollten auch in Zukunft instand gehalten und gesichert werden. Luftverkehrsstandorte dürfen nicht ohne eine vorherige Untersuchung ihres wirtschaftlichen Nutzens für die Region aufgegeben werden.
Behauptung:
4. Feuerwehrflüge können über andere Landeplätze im Landkreis Uelzen / Lüchow-Dannenberg erfolgen, mit dem Landrat und Kreisbrandmeister besprochen
Richtigstellung:
Der Lüneburger Feuerwehrflugdienst kann weder nach Lüchow noch Uelzen umziehen. Der Kreisbrandmeister geht von der Auflösung des Lüneburger FFD aus!
Behauptung:
5. Zusagen an Segelflieger:
– Hilfe für Verlagerung (Beteiligung an den Mobilitätskosten)
Richtigstellung:
Eine Zusage an die Segelflieger ist frei erfunden! Diese wurde nie gemacht und wie sollte diese aussehen?
Behauptung:
6. Bedarf an Gewerbeflächen für angrenzende Betriebe und Neuansiedlungen
– Erweiterung der ansässigen Betriebe (Zusage ab 1994)
– Flächen zu diesem Zweck erworben
– Bedarfsanalyse der Metropolregion: Lüneburg 50 ha
– Einkreisungsvertrag 1977 mit dem Landkreis Lüneburg: Die Landebahn wird von der Stadt so lange geduldet, bis sie für Industrieansiedlung benötigt wird.
Richtigstellung:
Bedarf an Gewerbeflächen: Dieser wird ständig angeführt, ohne einen einzelnen Interessenten namentlich benennen zu können! Was ist mit den freien Gewerbeflächen, was ist mit den zukünftigen Flächen Bilmer Berg II (ca. 100 ha!!!)?
Warum wird das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) nicht erwähnt?
Text des RROP: Für ein Oberzentrum wie Lüneburg ist es von erheblicher Bedeutung, den Sonderlandeplatz zu erhalten. Er steht auch der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung und stellt damit einen gewissen Standortfaktor für ansässige oder ansiedlungswillige Unternehmen dar. Darüber hinaus ist er wichtig, um Flugzeuge im Bedarfsfall zügig für den Katastrophenschutz, etwa die Bekämpfung von Waldbränden, einsetzen zu können.
Auszug Bedarfsanalyse: dort steht nicht 50 ha!! Dort steht unter 50 ha!!! Und das nicht für die Stadt sondern für Stadt Lüneburg und Landkreis
Behauptung:
7. Verbesserung der CO2-Bilanz in der Hansestadt Lüneburg
Richtigstellung:
Ist eine CO2-Bilanz einer versiegelten Gewerbefläche mit Gewerbeverkehr besser als Erhalt von Biotop, Kaltluftschneise und Luftsport?
Behauptung:
• Gesamtfläche ca. 19,6 ha
• Planung (vorbehaltlich Gutachten Klima und Ökologie bis Ende 2020)
– 40% / ca. 8 ha = Gewerbe
Richtigstellung:
8 ha widerspricht den Äußerungen aller Fraktionen vom August 2019, dass nur dort Gewerbe gebaut werden solle, wo heute die baulichen Einrichtungen des LVL sind. Diese Fläche ist 2,7 ha groß!
Behauptung:
– 60% / ca. 11,6 ha = Ausgleichsfläche, Solarfelder, Teilaufforstung
– Ca. 1,4 ha Ausgleichsfläche Haubenlerche (B-Plan Nr. 137)
Richtigstellung:
Solarfelder in einer Kaltluftschneise und Biotop zu stellen, ist wie „ein Teelicht in den Kühlschrank stellen“. Das ist physikalischer (Aufheizung) und ökologischer(Mähen/Gift-spritzen gegen Bewuchs und Verschattung) Unsinn!
Eine Aufforstung widerspricht ebenfalls einer Kaltluftschneise, hier wurde grundsätzliches nicht verstanden und man missachtet die eigene Stadtklimaanalyse. Die laut SPD, Grundlage aller zukünftigen Entscheidungen sein solle, zum Schutz zukünftiger Generationen!
– Wie sind diese mittelfristigen Erweiterungen erhoben wurden?
– Was heißt mittelfristig?
– Welche Verbindlichkeit besteht hier?
– Was soll dem Bürger hier verkauft werden?
Das sind alles Behauptungen, um dem Bürger einen künstlichen Bedarf an Gewerbefläche vorzugaukeln, da es kein Interessenten (die die Stadt nennen könnte) für die Flächen gibt!
Richtigstellung der Kritik von der Stadt gegen das Flugblatt des Luftsportvereins Lüneburg e.V.:
Behauptung:
1. Wegfall der Kaltluftschneise – Überbauung/ Auslöschung des Biotops
– Kaltluftschneise bleibt erhalten (Siehe Plan)
– Gutachten (Klima, Ökologie) werden bis Ende 2020 erstellt und finden Berücksichtigung bei der weiteren Planung / Nutzung
– Bebauung nur für etwa 40% der Fläche angestrebt
Richtigstellung:
Die Kaltluftschneise wird bei Bebauung von 8 ha vernichtet! Der Plan zeigt, dass die Stadt nicht verstanden hat, was eine Kaltluftschneise ist und ihre eigene Klimaanalyse nicht kennt! Auch widerspricht es den Willen und Beschlüssen der Fraktionen im Rat.
Erst einmal verkaufen und dann ggf. das Gutachten für den Restverkauf interpretieren!
Behauptung:
2. Verein erwirtschaftet Pachtzahlungen / kommt ohne wirtschaftliche Unterstützung der öffentlichen Hand aus
– Die Pachtzahlungen liegen mit 15 T€ pro Jahr weit unter der errechneten Pacht für die Fläche
Bereits abgezogen:
– Kosten für Feuerwehrflugdienst
– Unterhaltung der Anlage
– Zahlungen Landkreis Lüneburg 10 T€
Richtigstellung:
Der LVL zahlt jährlich 15 Tsd €! Zusätzlich zahlt er den laufenden Betrieb, den Erhalt der nötigen Einrichtungen, die Versicherungen, die Platzpflege und erledigt die Pflege der ökologischen Flächen! Zusätzlich zahlt der Landkreis an die Stadt jährlich 10 Tsd €.
Das Bundeswehrgelände als Kaltluftschneise zu bezeichnen ist aufgrund der Versiegelung des Untergrundes (Panzerstraße, Hallenvorfelder, Parkplatz usw.) falsch. Hier wird die Luft stark erhitzt, und nicht wie über Gras abgekühlt, bevor diese in die Stadt zieht!
Der Kartenausschnitt zeigt, dass die Ausgleichsflächen südlich der Piste (rote Striche) eine Erweiterung nicht zulassen! Sie bilden eine Grenze zu den Anrainerfirmen.
Behauptung:
3. Auslöschung der ökologischen Ausgleichsflächen Leuphana
– Ausgleichsflächen bleiben erhalten, Festsetzung durch Bebauungsplan „Haubenlerche“
Richtigstellung:
Bei Erhalt der Ausgleichsflächen ist eine Erweiterung der Anrainerfirmen nicht möglich! Hier widerspricht sich die Stadt!
Der LVL spricht von der gesamten Fläche nördlich der Piste, die als ein schützenwertes Biotop für Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten der Roten Liste NDS von NABU u. BUND klassifiziert wird.
Jegliche Änderung wäre ein Eingriff in das Biotop, den Brut- u. Futterraum!
Behauptung:
4. Katastrophenschutz und Feuerwehrflugdienst gefährdet
– Feuerwehrflüge können über die Flugplätze im Landkreis Uelzen / Lüchow-Dannenberg erfolgen
– Nutzung von anderen modernen Techniken
Richtigstellung:
Der Feuerwehrflugdienst kann mangels Platz (Uelzen) , kurzer Pistenlänge (Lüchow) und fehlenden geschulten Personal nicht umziehen! Er würde aufgelöst! „Modernere Technologien“ gibt es nicht als Ersatz für den FFD!
Behauptung:
5. Verein trägt die Rückbaukosten allein
– Mit Vertrag vom 28.11.2014 wurde dem Verein zugesichert, dass die Hansestadt Lüneburg 50 T€ für den Rückbau zahlt
Richtigstellung:
Die 50 Tsd € der Stadt sind ein Tropfen auf den heißen Stein! Der Rückbau nur der Vereinsanlagen wurde mit 287 Tsd € Kosten für den LVL beziffert!
Verkauf von Teilflächen zur Gewerbeansiedlung
Richtigstellung:
Das wahre Thema der Stadt: Verkaufen um leere Kassen kurzfristig zu füllen!
Behauptung:
• Erweiterungsbedarf im Bestand (Abfrage WLG). Weitere bereits angefragte Gewerbeansiedlungen
– Bedarfsanalyse Metropolregion 50 ha
Richtigstellung:
Der Bedarf ist ohne Nachweis geschätzt und 50 ha sind frei erfunden!
Behauptung:
• Mögliche Einnahmen:
6-8 ha Gewerbeflächen (100 €/qm) = 6-8 Mio. €
– Gemäß § 125 NKomVG: Grundstücke nur zum vollen Wert veräußern
Richtigstellung:
Die Bedarfsanalyse Metropolregion bezieht sich auf die „Metropolregion Hamburg“, Lüneburg ist nur ein Teil davon!
Behauptung:
• Hansestadt muss die Mittel zur Refinanzierung anderer Maßnahmen nutzen
(§ 111 Abs. 6 NKomVG / Zukunftsvertrag: Einnahmen vor Kreditaufnahmen)
Richtigstellung:
Es wird bereits verkauft und Geld verplant, ohne Gutachten u. Zulässigkeitsprüfung.
Behauptung:
Zum Beispiel für
– Schulen, Kitas 50 Mio. €
– Erweiterung Bahnhof ZOB, 3. Fahrradparkhaus ca. 10 Mio. €
– Krankenhauserweiterung
– Neubau Feuerwehr Ost ca. 20 Mio. €
– Straßen / Wege
– Sportanlagen
Richtigstellung:
Dem Bürger wird suggeriert, dass Schulen, Kitas, Krankenhaus, Straßen usw. vom Verkauf des Flugplatzes abhängen! Das Spiel des OB!
Antrag des Luftsportvereins Lüneburg e. V.:
Weiterführung des Sonderlandeplatzes für 15 Jahre
Behauptung:
• Erweiterung des angrenzenden Gewerbes für 15 Jahre ausgeschlossen
Richtigstellung:
Wir haben nachgefragt:
Das angrenzende Gewerbe hatte vor dem Coronavirus laut Auskunft keinen Bedarf, und jetzt erst recht nicht!
Behauptung:
– Abwanderung zu befürchten
– Gewerbesteuereinnahmen entfallen
– Vorhandene Arbeitsplätze gefährdet
– Keine Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen möglich
Richtigstellung:
Keine Anrainerfirma droht mit Abwanderung oder Arbeitsplatzaufgabe aufgrund des Erhalt des Flugplatzes!
Behauptung:
• weitere Gewerbeansiedlungen ausgeschlossen und damit auch potenzielle zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen
Richtigstellung:
Mehrere Anfragen für neue Gewerbeansiedlungen, neue Arbeitsplätze und Steuereinnahmen im Zusammenhang mit dem Flugplatz, wurden seitens der Stadt abgelehnt!
Behauptung:
• Keine Einnahmen durch Grundstücksverk.ufe (6 – 8 Mio. €) oder Erbbauzins, dafür Kreditaufnahme erforderlich
Richtigstellung:
Und wieder einmal geht es nur ums kurzfristige Geld beim einmaligen Verkauf der Grundstücke, aber nur an die, die dem OB recht sind!!
Behauptung:
• Zins und Tilgung belastet den Haushalt der Hansestadt
Richtigstellung:
Der Flugplatz soll für den schlechten Haushalt des OB herhalten und ihn bis zum Ende seiner Amtszeit 2021 retten!
Behauptung:
• Hansestadt kann Verkaufserlöse / Gewerbesteuereinnahmen nicht zur Refinanzierung anderer Maßnahmen nutzen
Richtigstellung:
Die Stadt braucht Geld, Interessen der Bürger spielen trotz nachgewiesenem Willen, den Flugplatz zu erhalten, keine Rolle (zwei Unterschriftenaktionen in einem Jahr, mit jeweils mehr als 10 Tsd Unterstützern, werden ignoriert)!
Behauptung:
• Weiterhin Unfallgefahr durch Flugbetrieb
• Lärmtechnische Auswirkungen des Betriebs
Richtigstellung:
Die Unfallgefahr und die Lärmbelästigung glaubt Herr Mädge selber nicht, aber es fällt ihm nichts besseres mehr ein! In den Jahren 2008/2009 wollte er selber noch den Flugplatz zum Verkehrslandeplatz ausbauen!
Der gleiche Oberbürgermeister und sein Rat
Wovon redet der OB nicht:
- von Freizeitaktivitäten für die Lüneburger, kostenfrei für die Stadt!
- von Attraktivität einer Stadt
- von Luft- u. Leistungssport
- von Katastrophenschutz
- von Natur- und Artenschutz
- von Standortvorteil für zukünftige Mobilität
- von der Zerstörung eines Lüneburger Vereins!!!
Jetzt entscheiden Sie beim ersten Bürgerentscheid in der Geschichte Lüneburgs!
Stimmen Sie am 14. Juni für den Erhalt des Lüneburger Flugplatzes!
Die Teilnahme am Bürgerentscheid ist ab 16 Jahren möglich.
Bitte machen Sie sich selbst ein Bild, nachfolgend einige Beispiele von Quellen zum Nachlesen. Klicken Sie hier!
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Verlegte Wahlbenachrichtigung?
Ausweis genügt im Wahllokal.
Bleiben Sie gesund!